SMV trifft Team Black Sheep
Das Team Black Sheep, bekannt durch spektakuläre FPV proximity Flights und über das mehrfach in den lokalen Medien berichtet wurde, provozierte in der manntragenden Aviatik und auch unter den Modellflugpiloten heftige konträre Reaktionen. In nahezu allen Reaktionen wurde das Thema Flugsicherheit besonders angesprochen. Der Vorstand des SMV sah sich aufgrund eines Zeitungsartikels dazu veranlasst, mit einigen Vertretern des Vorstandes und des BAZL ein Treffen mit dem Team Black Sheep zu vereinbaren, um die aktuelle Situation sowie Sicherheitsfragen zu besprechen. Dies wurde auch vom Team Black Sheep begrüsst, und so trafen sich die Parteien am 25. September in Birrfeld zu einem Round-Table-Gespräch. Das Round-Table-Gespräch fand in sehr offener, kollegialer Atmosphäre statt. Das Team Black Sheep, namentlich Raphael Pirker und Christoph Dunkel, wollen das FPV-Modellfliegen fördern und sicherer machen, dazu werden auch Eigenentwicklungen in ihren Modellen eingesetzt. Alle Komponenten, die bis jetzt in der Schweiz eingesetzt wurden, sind BAKOM, konform und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
Es existieren aber zurzeit in der Schweiz keine für den FPV-Flug respektive Drohnenflug spezifischen operationellen Vorschriften, sodass grundsätzlich die für den Modellflug geltenden Rechtsgrundlagen Anwendung finden.
Eine künftige Regelung muss Rahmenbedingungen schaffen, um die Sicherheit aller Luftraumbenutzer wie auch Dritter auf der Erde sicherstellen kann. Die Schaffung solcher Normen ist aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen und Möglichkeiten an grosse Herausforderungen gestellt und wird zurzeit auch in internationalen Gremien behandelt.
Die heute zur Anwendung kommenden Normen für Modellflug, insbesondere Art. 17 der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK; SR 748.941), legen fest, dass der Betreiber eines Luftfahrzeuges stets direkten Augenkontakt zum Modell haben muss. Genau in diesem Punkt erscheinen die in der Schweiz

gemachten Aufnahmen respektive die dafür zugrunde liegenden Flüge des Team Black Sheep problematisch und werden aus diesem Grund durch Christian Hanke, Safety Officer beim BAZL, im Riskportfolio des BAZLs als Hazard aufgenommen.
Da trotz der vom Team Black Sheep vorgesehenen Massnahmen, wie zusätzlichen Empfängern und dritten Piloten mit entsprechenden Funkfernsteuerungen, auf der Strecke den Anforderungen von Art. 17 VLK nicht nachgekommen werden kann, verzichtet das Team Black Sheep gegenwärtig auf Flüge in der Schweiz ausserhalb des direkten Sichtbereiches des Betreibers.
Der Wunsch der FPV-Szene nach einem einfacheren, standardisierten Bewilligungsweg durch das BAZL für solche Flüge, oder auch nationale und internationale Veranstaltungen mit diesem Hintergrund, wird von Christian Hanke aufgenommen. FPV-Flüge ausserhalb der Sichtweite des Piloten sind grundsätzlich bewilligungspflichtig (vgl. Art. 18 Abs. 1 lit. b VLK). Es wurde erläutert, dass es in der Schweiz militärisch genutzte Flugzonen gäbe, wo solche Flüge und FPV-Veranstaltungen vielleicht einfacher bewilligt werden könnten, sofern diese durch das Militär gerade nicht genutzt werden. In jedem Fall ist jedoch eine Einzelprüfung nötig. Die Anforderungen für diese Einzelprüfung werden vom BAZL stetig hinsichtlich der neusten technischen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst.
Das Team Black Sheep lädt Vertreter des SMV ein für eine regelkonforme Demonstration des FPV-Fluges und des Equipments, wie es jetzt genutzt wird. Der Termin wird in den nächsten Wochen festgelegt. Der SMV-Vorstand würde sich aber über eine weitere enge Zusammenarbeit mit dem Team Black Sheep freuen, denn das grosse Know-how zum Thema FPV, Technik und Sicherheit könnte damit für beide Seiten gewinnbringend den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Dies würde der FPV-Szene zusätzlichen Auftrieb geben, dem BAZL und den gesetzgebenden Organen einen klaren Ansprechpartner und mittel-/langfristig wahrscheinlich helfen, die «schwarzen Schafe» der Szene zu bekehren. Denn letztendlich ist es nicht DER FPV Pilot der sich nicht an die Regeln hält, sondern ALLE Modellflugpiloten, welche im Falle eines Falles die Auflagen oder das Verbot zu tragen haben.

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