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Modellflug versus CTR und TMA

von René Koblet
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Die Auswirkungen für den Modellflug am Beispiel Flughafen Kloten und Flugplatz Dübendorf


Was ist eine CTR (Kontrollzone)?

Die Kontrollzone (Englisch control zone, international als CTR für controlled traffic region abgekürzt) ist der mit einer bestimmten Obergrenze bis zum Erdboden reichende Luftraum in der unmittelbaren Umgebung eines Flugplatzes, dessen Flugverkehr von einem Fluglotsen kontrolliert wird. Dieser Luftraum schützt den an- und abfliegenden Instrumentenflugverkehr. Für den Einflug in eine CTR braucht es eine Einflugbewilligung, damit der Fluglotse die Separation der Flugzeuge, die sich in der CTR befinden, erstellen kann. Kennt er ein Flugzeug in der CTR nicht,

so kann er keine Separation erstellen, da er weder Flugweg noch seine Höhe kennt.

Die Grundregel der Separation heisst: 5 Nm oder 1000 ft. Befinden sich Flugzeuge auf gleicher Höhe, brauchen sie einen Abstand von 5 Nm (ca. 8 km). Werden sie in der Höhe separiert, so braucht es mindestens 1000 ft (ca. 300 m).


Was ist eine TMA?

Der Nahverkehrsbereich oder TMA (terminal area), ist der unmittelbare Luftraum, der die CTR mit den Luftstrassen (Airway) verbindet. Innerhalb der TMA wird der an- und abfliegende Flugverkehr geführt und geregelt. Die TMA hat eine definierte Unter- und Obergrenze.

Die Untergrenze ist entweder in FT/AMSL oder FT/AGL (Fuss über Meer oder Fuss über Grund) definiert.

Auch dieser Luftraum wird von Fluglotsen kontrolliert und benötigt ebenfalls eine Einflugbewilligung.


CTR in der Region NOS

Es gibt drei CTR im NOS-Gebiet. Es sind dies die CTR1 ZRH, CTR2 ZRH und die CTR Dübendorf. Die CTR sind in der Grösse dynamisch und richten sich nach den Bedürfnissen der Anflugkonzepte. Was heisst das? Für Zürich gibt es den Nord-, Süd- und Ostanflug. Das Standardverfahren ist der Nord-

anflug, solange es das Wetter und der Wind zulassen. Hat es starke CB (Gewitterwolken) über dem Schwarzwald, muss aus Sicherheitsgründen das Konzept gewechselt werden.

Die Vereinbarung mit Deutschland schreibt vor, dass in den Morgenstunden keine Nordanflüge stattfinden dürfen und daher vom Süden angeflogen wird. Ebenfalls am Abend verlangt diese Verordnung den Wechsel des Konzeptes auf den Ostanflug.

Ausnahmen sind bei Wind- und/oder Wettereinflüssen. Sicherheit geht vor!

Ein weiterer Punkt der Dynamik ist der Flugplatz Dübendorf. Ist er aktiv oder nicht? →



Er hat den Status HX und kann zu jeder Zeit aktiviert werden. Für den Flugverkehr steht eine AFIS zur Verfügung. Wenn der Platz nicht aktiv ist, ist ein Tonband auf der Frequenz eingeschaltet, dass die VFR Piloten informiert, dass die CTR Dübendorf nicht aktiv sei und der Pilot auf der Frequenz bleiben muss, bis dieser die CTR verlassen hat. In diesem Fall vergrössert sich die CTR1 Zürich um den Bereich um Dübendorf.

Finden Südanflüge statt, so wird ein grosser Teil der CTR Dübendorf zu CTR2 ZRH, und die Verantwortung für diesen Luftraum wechselt vom Dübendorfer Lotsen zum Zürcher Lotsen. Nachfolgend einige Beispiele:

In den CTR ist kein unkontrollierter Flugverkehr erlaubt! Für den Modellflug gilt die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK Art. 17, Abs. 2), der eine Höhenbeschränkung von 150 m festlegt. Dies gilt ausserhalb eines Radius von 5 km um die Pistenköpfe eines kontrollierten Flugplatzes. Für Modellfluggruppen innerhalb dieser 5-km-Zone wurde mit Skyguide für jede Gruppe eine Vereinbarung getroffen, wo klar die Auflagen pro Platz definiert

wurden. Wer keine Vereinbarung hat für diesen Bereich, der darf da nicht fliegen. Es ist eine Flugverbotszone. Diese Zone gilt auch rund um Flugplätze ohne CTR (Speck, Winterthur, Hausen usw.). Auch hier können Ausnahmeregelungen mit dem Flugplatz getroffen werden.


Wie sieht es mit der TMA aus?

Schauen wir uns die TMA DUB1 an: Fliegt ein Modellflieger am Stoffel 929 m/Meer (südlich Bauma). Die Untergrenze der TMA ist 3500 ft/Meer > ca. 1050 m/Meer.

Ohne in die TMA einzufliegen, kann das Modell auf Maximum

121 m/Grund steigen. Zweites Beispiel ist Bäretswil: Höhe von Bäretswil: 706 m/Meer, TMA-Untergrenze ist 1050 m/Meer, ergibt eine maximale Höhe von 344 m/Grund.

Das gleiche gilt in der TMA DUB2! Fliegt jemand auf dem Schnebelhorn, ergibt sich folgende Situation: Höhe Schnebelhorn 1291 m/Meer, TMA DUB2 Untergrenze 5500 ft/Meer > ca. 1650 m/Meer. Hier darf das Modell Maximum auf 359 m/Grund geflogen werden. In den TMA gibt es keine Ausnahmeregelungen. Die Untergrenze zählt. Die TMA ist eine Flugverbotszone für Modellflieger!



Nordanflüge
(Anflüge auf Piste 14 und 16,
Starts auf Piste 28 und 16).

Dübendorf aktiv. Teil der CTR1
ZRH wechselt zu Dübendorf.

*Weitere Grafiken auf der
nächsten Doppelseite.* →

Südanflüge
(Anflüge auf Piste 34,
Starts auf Piste 32 und 28)

Dübendorf nicht aktiv.



Hier ein Beispiel rund um den Flugplatz Dubendorf und HX kann immer aktiv sein.



TMA DUB1.



CTR 1 ZRH
Kontrollzone Kloten:
Standardverfahren Nord-
anflüge.

CTR 2 ZRH
Kontrollzone Kloten:
Wechsel auf Südanflüge
am Morgen und Ostanflüge
am Abend.

CTR LSZH HX
Kontrollzone Dübendorf:
Status kann zu jeder Zeit
aktiviert werden.
Wechselt bei Südanflügen
zur CTR.



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