Nun definitiv – 18 zusätzliche Fernsteuerfrequenzen auf 40 MHz
Vor ziemlich genau einem Jahr konnte die Fachgruppe für Fernsteuer-Frequenzen FFF darüber berichten, dass die Petition für Fernsteuerfrequenzen auf «guten Wegen» sei. Inzwischen konnten die weiteren Verhandlungen mit den betroffenen Dienststellen der PTT, des Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschafts-Departementes EVED und der Abt. für Übermittlungstruppen AUEM erfolgreich zu Ende geführt werden. Die Zielsetzungen der FFF für die Bedingungen zur Konzessionserteilung für die 18 neuen Frequenzen im 40-MHz-Frequenzbereich konnten in einer mehrstündigen Sitzung in Bern am 21. September 1978 zu etwa 80% durch die PTT erfüllt werden.
Im Verlaufe unserer über fast zwei Jahre dauernden Verhandlungen brachten Autoresp. Schiffsmodell-Clubs bei der PTT Einwände gegen eine mögliche exklusive Zuteilung der 18 neuen Frequenzen an die Modellflieger vor.
Die Vertreter der PTT ihrerseits lehnten eine rechtlich haltbare Schutzgarantie für exklusive Frequenzen ab.
Die PTT schlug vor, dass sie eine Benutzung eines Teiles der neuen Frequenzen primär für Flugmodelle und einen anderen Teil für andere Modelle empfehlen möchte. Aus Flugsicherheitsaspekten bestand die FFF darauf, dass bei einer Aufteilung der 18 neuen Frequenzen, auf der Basis eines Kompromisses, die Aufteilung mittels einer Bestimmung, welche aus der Konzessionsurkunde ersichtlich sein muss, erfolgen soll.
Diese nun erreichte Lösung gibt uns Modellfliegern eine gewichtige Möglichkeit, unter den verschiedenen Modellsparten zu koordinieren und für Ordnung zu sorgen, ohne andererseits der PTT Verpflichtungen, welche den Rahmen einer Konzession der Klasse E sprengen würde, aufzubürden. Mit den neuen Zulassungsbedingungen, welche übrigens den Empfehlungen der CEPT entsprechen und in der Bundesrepublik Deutschland seit einigen Jahren angewandt werden, konnten unsere Begehren von der PTT vollumfänglich erfüllt werden. Wie uns die PTT versichert, sollen die 18 neuen Frequenzen und die neuen Zulassungsbedingungen noch dieses Jahr in Kraft treten, wobei sie als Termin den 1. Dezember 1978 anvisiert.
Im weiteren wurde die FFF, welche seit 1. Januar 1978 als Subkommission der RC-FAKO des AeCS offiziell die Frequenzinteressen der Modellflieger vertritt, von der PTT als Partner bei zukünftigen Problemen auf dem Modellfrequenzsektor anerkannt. Die Frequenzzuteilung für Neukonzessionen zur drahtlosen Fernsteuerung von Modellen der Klasse E ab 1. Dezember 1978 für die Schweiz ist aus Tabelle 1 ersichtlich.
Die USKA (Union Schweiz. Kurzwellen-Amateure) hat der PTT zugesichert, dass sie ihre Mitglieder ersuchen werde, die 10 Modellfernsteuerfrequenzen im 433/434-MHz-Bereich zu meiden.
Tabelle 1 Frequenzzuteilung Klasse E für die Schweiz 1. Dezember 1978
| Frequenz MHz | Frequenzkennzeichnung | Konzessionsumfang | |
|---|---|---|---|
| Kanal | Frequenz- bereichsfarbe | ||
| Frequenzgruppe A 13.650 | für alle Modellfernsteuerungen | ||
| Frequenzgruppe B | für alle Modellfernsteuerungen | ||
| 26.995 | 4 | braun | |
| 27.045 | 9 | braun | |
| 27.095 | 14 | braun | |
| 27.145 | 19 | braun | |
| 27.195 | 24 | braun | |
| Frequenzgruppe C | für alle Modellfernsteuerungen | ||
| 40.665 | 50 | grün | |
| 40.675 | 51 | grün | |
| 40.685 | 52 | grün | |
| 40.695 | 53 | grün | |
| Frequenzgruppe F | Bestimmt für andere Modelle als Flugmodelle. Nur ausnahmsweise für Flugmodelle (z. B. bei Anlässen wie Wettbewerben usw.)1 | ||
| 40.715 | 54 | grün | |
| 40.725 | 55 | grün | |
| 40.735 | 56 | grün | |
| 40.765 | 57 | grün | |
| 40.775 | 58 | grün | |
| 40.785 | 59 | grün | |
| Frequenzgruppe F | Bestimmt für Flugmodelle. Nur ausnahmsweise für andere Modelle (z. B. bei Anlässen wie Wettbewerben usw.)2 | ||
| 40.815 | 81 | grün | |
| 40.825 | 82 | grün | |
| 40.835 | 83 | grün | |
| 40.865 | 84 | grün | |
| 40.875 | 85 | grün | |
| 40.885 | 86 | grün | |
| 40.915 | 87 | grün | |
| 40.925 | 88 | grün | |
| 40.935 | 89 | grün | |
| 40.965 | 90 | grün | |
| 40.975 | 91 | grün | |
| 40.985 | 92 | grün | |
| Frequenzgruppe D | für alle Modellfernsteuerungen | ||
| 433.250 | 107 | blau | |
| 433.300 | 109 | blau | |
| 433.3503 | 111 | blau | |
| 433.600 | 121 | blau | |
| 433.700 | 125 | blau | |
| Frequenzgruppe E | für alle Modellfernsteuerungen | ||
| 433.750 | 127 | blau | |
| 434.150 | 146 | blau | |
| 434.400 | 153 | blau | |
| 434.450 | 155 | blau | |
| 434.500 | 157 | blau |
1 und 2 Unter ausnahmsweiser Benutzung der Frequenzen durch andere als die bestimmten Modelle versteht sich die Belegung der Frequenzen nur während einer offiziellen Veranstaltung und eines offiziellen Wettbewerbes.
3 Die Frequenz 433.350 MHz wurde gegen 433.450 MHz abgetauscht, um eine gleichzeitige Benutzung einerseits durch Modellfernsteuerungen und andererseits durch Funkamateure, welche mit wesentlich höheren Leistungen arbeiten, zu vermeiden.
Gleichzeitig mit der Freigabe der neuen Frequenzen, also auf Ende 1978, treten die neuen Zulassungsbedingungen für drahtlose Fernsteuer- und Fernmessanlagen in Kraft.
Die umfangreichen Beschreibungen der Messverfahren sind aus den technischen Zulassungsbedingungen für drahtlose Schmalband-Fernsteuer- und -Fernmessanlagen auf Sammelfrequenzen der PTT ersichtlich.
Ab dem Datum der Freigabe der neuen 18 Frequenzen und der Inkraftsetzung der neuen technischen Zulassungsbedingungen können Fernsteueranlagen (Sender und Empfänger) bei der Generaldirektion der PTT, Sektion Frequenzverwaltung und Senderegal RA 523, Victoriastrasse 21, 3000 Bern 33, zur Geräte-Prüfung (Typen- resp. Einzelprüfung) gegen Gebühr eingereicht werden.
Auf den neuen 18 Frequenzen der Frequenzgruppe F dürfen nur Fernsteueranlagen, welche den neuen technischen Zulassungsbedingungen entsprechen (schmalbandige/frequenzstabile Anlagen, welche den Betrieb im 10 kHz garantieren) und für welche eine entsprechende neue Konzession, lautend auf die Frequenzgruppe F der PTT, erteilt wurde, betrieben werden.
Ein Quarzwechsel im Betrieb stehender Fernsteuerungen, für welche eine PTT-Konzession für die Frequenzgruppen A, B, C, D oder E besteht, auf die neuen Frequenzen der Frequenzgruppe F ohne Typenprüfung/Einzelprüfung und ohne neue Konzession ist unzulässig und illegal.
Die neuen technischen Zulassungsbedingungen treten für alle Fernsteueranlagen auf allen Fernsteuer-Frequenzbereichen der Klasse E, also der Frequenzgruppen A bis F, auf Ende 1978 in Kraft.
Die auf Grund der bisherigen Zulassungsbestimmungen erteilten Typengenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1981.
Nach diesem Zeitpunkt gelten diese Genehmigungen als erloschen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die genehmigten Geräte den vorliegenden technischen Zulassungsbedingungen entsprechen.
Selbstverständlich werden in dieser Übergangszeit für Anlagen, welche gemäss den bisherigen Typenprüfbestimmungen zugelassen wurden, Konzessionen zum Betrieb der Anlagen erteilt.
Solche Anlagen dürfen natürlich vom Besitzer auch über die Übergangszeit hinaus betrieben werden, allerdings nur auf den konzessionierten Frequenzgruppen.
Die Petitionäre der Modellflugregion 5 des AeCS haben vor zwei Jahren gebeten, dass man den Modellfliegern zusätzliche und vor allem sichere Frequenzen zuteilen möge.
Die FFF, die AUEM, das L+A, die PTT und das EVED haben das Bestmögliche zum Erreichen dieses Ziels beigetragen.
Nun liegt es an den Modellfliegern, ob Mitglieder des AeCS oder (noch) nicht und an den Schiffs- und Automodellbauern, auf den Fernsteuerfrequenzen für Ordnung und für gegenseitige Rücksichtnahme zu sorgen.
Auf Grund der heutigen Situation haben wir überhaupt kein Verständnis mehr für Benutzer von Fernsteueranlagen, welche:
- a) ihre Anlage ausserhalb der in der Tabelle 1 aufgeführten Frequenzen betreiben.
- b) die Frequenzen der Frequenzgruppe F, also die neuen 18 Frequenzen, mit Anlagen benutzen, welche weder gemäss den neuen technischen Zulassungsbedingungen geprüft wurden noch eine neue Konzession für die Frequenzgruppe F der PTT besitzen.
- c) für Benutzer der neuen 18 Frequenzen, welche Frequenzen benutzen, welche nicht den Zuteilungsbestimmungen der PTT entsprechen (Flugmodelle / andere Modelle).
Bitte helft alle mit, dass wir mit allseitigem Verständnis und mit gegenseitiger Rücksichtnahme in Zukunft wieder ruhiger und zuversichtlicher an unserem Sport und an unserer Freizeitbeschäftigung wirkliche Freude haben können.
Benutzen Sie die neuen Frequenzfahnen, welche gut sichtbar die der benutzten Frequenz zugeteilte Kanalnummer auf farbigem Grund trägt, welcher dem benutzten Frequenzbereich entspricht (braun = 27 MHz / grün = 40 MHz / blau = 433/434 MHz).
Tragen Sie den Konzessionsbestimmungen Rechnung.
- a) Nehmen Sie die Konzessionsurkunde immer mit, wenn Sie die Fernsteuerung in Betrieb nehmen.
- b) Benutzen Sie nur die auf der Konzessionsurkunde eingetragenen Frequenzen.
- c) Melden Sie jede Änderung, den Inhalt der Konzessionsurkunde betreffend, der entsprechenden Kreisteledirektion.
Haben Sie Probleme, möchten Sie Anregungen geben in bezug auf Fernsteuerfrequenzen, so schreiben Sie uns. Wir sind auch weiterhin für Sie da.
Aero Club der Schweiz
Zentralsekretariat
Abt. Modellflug Frequenz Fachgruppe FFF
Lidostrasse 5
6006 Luzern
Bei dieser Gelegenheit möchten wir im Namen aller Modellflieger allen beteiligten Dienststellen, im besonderen Herrn Schmid vom Generalsekretariat des EVED
Herrn Scherrer, Chef Planung und Elektronik der AUEM
Herrn Oberst Iselin, Kommandant Waffenplatz Bülach
Herren Kieffer, Zehnder, Spycher, Sektion Frequenzverw. und Senderegal der GD der PTT
Herrn Gasser, Eidg. Luftamt, für ihr grosses Verständnis unseren Problemen gegenüber und für die erfreuliche Lösung derselben recht herzlich danken.
Für die FFF: H. R. Schlüpfer

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