Regionen & Vereine

Leserbrief GMR Gruyère (mfs 5/2019)

von Ruedi Schmid
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GMR Gruyère (mfs 5/2019)

Es gibt sicher nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung eines Modellflugplatzes auf einem Gemeindegebiet. Absurd und unverständlich ist aber, wenn hierbei die Landwirtschaftszone als Hauptargument aufgeführt wird. Wo, wenn nicht über Landwirtschaftsgebiet, soll denn Modellflug betrieben werden? Über Wohngebiet? In Flugplatzzonen? Über Seen und Wäldern? Über Naturschutzgebiet? Outdoor-Sport – und hierzu zählt auch unser Modellflugsport – findet nun einmal draussen statt, in der Natur, und zum grossen Teil in der Landwirtschaftszone. Man denke nur an Reiten, Wandern, Mountainbiken, Schiesssport, Hornussen, Angeln, Rudersport, Segeln, Hundesport, Kanufahren, Klettern und alle Skisportarten. Dass dann eine Start- und Landemöglichkeit für Modellflugzeuge sinnvollerweise auch in der Landwirtschaftszone liegen muss, liegt auf der Hand.

Vereine sind ein wichtiger Pfeiler in unserer Gesellschaft. Sie verbinden Jung und Alt und bieten vielen Menschen Sinn und Halt im Leben. Jungen Menschen bieten sie die Möglichkeit, von älteren zu lernen, sich gegenseitig zu motivieren, und nicht zuletzt auch einmal als Vorstandsmitglied Führungserfahrung zu sammeln. Wer das abstreitet, lese doch einmal Vereinsstatuten!


Vereinslokale sind für viele Vereine ein grosses Bedürfnis. Vom Übungslokal des Jodlerchörlis über das Waldhaus der Jäger bis zu den Hütten mit Koch- und Übernachtungsmöglichkeit der vielen Skiclubs und des Schweizerischen Alpenclubs (SAC). Auch auf unseren Modellflugplätzen ist ein Vereinslokal von grossem Nutzen. Meist genügen ein Geräteschuppen (Rasemäher, Pistenwalze, Partytische und -bänke, Sonnenschirme, Windsack, Grill, Zelte für die Durchführung von Wettbewerben etc.) und ein Aufenthaltsraum.

Gibt es einen plausiblen Grund, weshalb solche einfachen Bauten, welche bei Vereinsauflösung jederzeit problemlos rückbaubar sind, nicht in der Landwirtschaftszone stehen können?

Offensichtlich liegt das Problem im Raumplanungsgesetz (RPG), das sich seitensweise mit Detailfragen zu Wohnungsbau und Landwirtschaft herumschlägt, in dem aber andere menschliche Bedürfnisse wie Outdoor-Sport und dessen Vereinslokale schlicht vergessen wurden. So ist es dann leider mit Hilfe von spitzfindigen Anwälten immer wieder möglich, kleine Interessengruppen an die Wand zu stellen.

Ruedi Schmid



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