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Leserbrief – Fliegen auf der Grossen Scheidegg

von Walter Henseler
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Leserbrief

Fliegen auf der Grossen Scheidegg

Ihr Bericht im Modellflugsport Nr. 5/2020

Geschätzte Modellflugkollegen

Seit über 30 Jahren bin ich immer wieder mit meinen Segelflugmodellen auf der Grossen Scheidegg und weiss, dass seit vielen Jahren auf der östlichen Seite des Passes eine Wildschutzzone besteht. Seit 2018 wurden der gesetzliche Rahmen und dessen Bestimmungen verschärft, präzisiert und neu definiert. Unter anderem ist auch das Fliegen mit ferngesteuerten Drohnen und Segelmodellflugzeugen verboten in dieser Zone. Ein grosses farbiges Plakat an der Wand des Berghauses dient als Information. Die Bestimmungen lassen keine Zweifel offen – auf der östlichen Seite des Passes darf nicht mehr geflogen werden, unter Androhung von saftigen Bussen. Da werden offenbar


einmal mehr die Modellflieger, in Unkenntnis der Szene, in den gleichen Topf geworfen wie die Drohnen.

Nur... Es ist ja schon erstaunlich! Die Passstrasse wird von Velos, Töffs und Autos befahren, überall sind Wanderer unterwegs, mit und ohne Hunde. Auch Schneeschuh- und Skitouren im Winter sind dort erlaubt. Man sieht Gleitschirmflieger, private und militärische Motorflugzeuge und Helikopter, die häufig hin und her über den Pass fliegen, und sogar ein FA-18-Kampfbomber der Luftwaffe flog dreimal im extremen Tiefflug über den Pass. Und auch das militärische Schiessgelände für Kampfflugzeuge auf der Axalp ist in dieser Zone. Alles das ist offenbar



erlaubt in dieser sogenannten Wildschutzzone? Nur das Fliegen mit lautlosen Segelmodellflugzeugen ist verboten.

Ich bin sprachlos... und frage mich: Wie ist das mit der Verhältnismässigkeit? Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das grenzt an Schizophrenie und das versteht keiner mehr!

Die Grosse Scheidegg ist ein einzigartiges und wunderschönes Fluggebiet für Segelmodelle. Das mächtige Wetterhorn und die anderen Drei- und Viertausender bilden eine eindruckliche Kulisse. Bei Ostwind muss man nun einmal auf der Ostseite fliegen, und das ist häufig der Fall. Aber das ist nun verboten. Das Modellfluggelände liegt exakt auf der Grenze zwischen Schutzzone und freier Zone. Die Windrichtung allein entscheidet über


«Fliegen erlaubt» oder «Fliegen verboten».

Es sieht danach aus, dass einmal mehr ein wunderschönes alpines Fluggelände für Modellflieger verloren geht. Schade! Es kommt noch dazu, dass jedes Jahr eine stattliche Anzahl von Modellfliegern als Gäste im Berghaus logieren und das Restaurant besuchen. Die Wirtefamilie wird keine Freude haben am Verlust der Modellflieger.

Vielleicht besteht da noch ein Funken Hoffnung, wenn sich der Schweizerische Modellflugverband und der Aeroclub in dieser Sache für die Modellflieger einsetzen würden und da noch etwas retten könnten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Walter Henseler



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