Die Geschichte eines Modellflugplatzes
Erzählt anhand der Originalkorrespondenz, um daraus zu lernen, in der Hoffnung, dass es auch den Letzten tagen möge
April 1979
An das Eidgenössische Luftamt, Bern
Betr.: Lärmimmission durch einen Modellflugplatz
Die Unterzeichneten machen auf folgenden Missstand der Lärmbelästigung durch eine Minderheit aufmerksam:
Die Modellfluggruppe Büren (SO) betreibt in unmittelbarer Nähe des Gemeindebanns Lupsingen (BL) einen Modellflugplatz. Durch diesen Betrieb entsteht den nächstgelegenen Quartieren von Lupsingen (insb. Leimen, Breitacker) eine Lärmbelästigung, die unzumutbar ist. An Wochenenden und gewissen Feiertagen sind die Modellflugzeuge von morgens bis abends praktisch ununterbrochen in der Luft. Dabei wirkt ein Kranz von Höhenzügen (Chleckenberg, Schneematt u. a.) wie ein Schalltrichter und wirft den Fluglärm um etliches verstärkt auf die genannten Quartiere. Büren selber ist durch eine Hügelkuppe abgeschirmt.
Die Unterzeichneten fordern, dass entweder dieser Modellflugplatz in eine Gegend verlegt wird, die nicht besiedelt ist, oder dass der Flugbetrieb mindestens an Sonn- und Feiertagen auf maximal 2 Stunden beschränkt wird.
Wir bitten Sie, uns via Gemeindeverwaltung Lupsingen über Ihre Entscheidungen zu informieren.
Mit freundlichem Gruss
Es folgen 65 Unterschriften:
...
cc Gemeindeverwaltung Lupsingen
Eidgenössisches Luftamt
Office fédéral de l'air
Ufficio aeronautico federale
An:
Modellfluggruppe Büren
z. H. Gino Zugnoni, Obmann
Colmarerstr. 92
4055 Basel
Gemeinderat Lupsingen
4411 Lupsingen
Gemeinderat Büren
4413 Büren
30. April 1979
Modellflugbetrieb der Modellfluggruppe Büren in den Gemeinden Büren SO und Lupsingen BL
Sehr geehrte Herren
Mit Schreiben vom 28. Februar 1975, 8. März 1978 und 20. Februar 1979 wurden wir vom Gemeinderat von Lupsingen auf das von der Modellfluggruppe Büren verursachte Lärmproblem aufmerksam gemacht. Mitte April 1979 gelangte eine Einwohnergruppe von Lupsingen, die eine Eingabe mit 65 Unterschriften beilegte, mit dem Begehren an uns, entweder den Modellflugplatz in eine andere Gegend zu verlegen oder den Modellflugbetrieb mindestens an Sonn- und Feiertagen auf maximal 2 Stunden zu beschränken (Kopie des Eingabetextes beiliegend).
In ihrer letzten Eingabe hat auch die Gemeinde Lupsingen «... stark einschränkende Massnahmen, wenn nicht gar ein Flugverbot ...» angeregt.
Wir laden Sie hiermit ein, bis Ende Mai 1979 zum Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen und konkrete Anträge zum Modellflugbetrieb zu stellen. Dabei soll uns der Obmann der Modellfluggruppe Büren auch die bereits getroffenen Massnahmen zur Lärmbekämpfung mitteilen (Betriebsreglement etc.).
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eidgenössisches Luftamt
Rechtsdienst
16. Mai 1979
An das
Eidgenössische
Luftamt
Rechtsdienst
Bundeshaus
3000 Bern
Sehr geehrter Herr Kunz
Wir bestätigen den Empfang Ihres Schreibens vom 30. April 1979 und der Kopie vom Eingabetext einer Einwohnergruppe aus Lupsingen.
Vorerst möchten wir erwähnen, dass wir damit zum ersten Male mit einer Eingabe wegen Fluglärms konfrontiert werden. Von keiner Seite wurden wir bis heute in dieser Angelegenheit angegangen. Seit der Gründung der MG Büren hat es in Sachen Mitglieder Änderungen gegeben, und wir sind der Meinung, dass mit dem derzeitigen Vorstand durchaus ein vernünftiges Gespräch geführt werden kann. Die meisten unserer Mitglieder sind, so glauben wir, im Vernunftsalter angelangt. Auch unterhalten wir eine Jugendgruppe, deren Mitglieder grösstenteils aus der Gemeinde Lupsingen kommen.
Unsere Fluggruppe ist Mitglied des Aero-Clubs.
Das Schreiben des Gemeinderats Lupsingen vom 28. Februar 1975 kann unserer Meinung nach als gegenstandslos betrachtet werden. Zu diesem Zeitpunkt lag unser Fluggelände im Gemeindebann Lupsingen beim Schiessstand gegen die Gemeinde Seltisberg. Es ist somit kaum wahrscheinlich, dass das erwähnte Schreiben mit der heutigen Situation noch etwas gemein hat. Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen betreffend Flugbetrieb auf unserem Fluggelände in Büren:
Vorwürfe Einwohner: «An Wochenenden und gewissen Feiertagen sind die Modellflugzeuge von morgens bis abends praktisch ununterbrochen in der Luft.»
Stellungnahme Fluggruppe:
An Samstagen ist das Modellfliegen mit Motor ab 09.00 Uhr gestattet. Von 12.00 Uhr bis 13.30 ist strikte Mittagsruhe. Am Abend wird der Flugbetrieb um 18.00 eingestellt.
An Sonntagen ist der Flugbetrieb nur von 13.30 bis 18.00 Uhr gestattet. Am Sonntagmorgen herrscht striktes Flugbetriebs-Verbot, welches von ausnahmslos allen Mitgliedern eingehalten wird.
An hohen kirchlichen Feiertagen ist unsere Fluggruppe an ein absolutes Motorflugverbot gebunden (Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Bettag, Weihnachten).
Diese Einschränkungen haben wir uns, seit wir das Fluggelände in Büren benützen, selber auferlegt, ohne von jemandem dazu aufgefordert worden zu sein.
Selbstverständlich ist auch, dass nur mit Schalldämpfern geflogen wird. Zur Selbstkontrolle ist in der Region 7, welcher wir angehören, ein Lärm-Messgerät angeschafft worden. Erst kürzlich sind 2 Mitglieder unserer Gruppe an diesem Gerät ausgebildet worden.
Weitere Massnahmen stehen bei uns derzeit zur Diskussion. So wird in Erwägung gezogen, hauptsächliche Flugachsen und Flugraumbegrenzungen festzulegen. Auch ist beabsichtigt, durch entsprechende Propellerwahl die Motorendrehzahlen zu reduzieren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können. Sollten noch weitere Auskünfte erforderlich sein, sind wir natürlich jederzeit gerne dazu bereit. Auch für Verhandlungen mit den Behörden der fraglichen Orte steht unsererseits nichts im Wege.
Es ist uns jedenfalls daran gelegen, den Flugbetrieb auf dem heutigen Gelände weiterführen zu können.
Natürlich hoffen wir auch auf die fortschreitende Technik in der Lärmbekämpfung und werden uns laufend anpassen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen der Modellfluggruppe Büren:
10. Mai 1979
An das
Eidgenössische Luftamt
Bundeshaus, Inselgasse
3003 Bern
Modellflugbetrieb der Modellfluggruppe Büren in den Gemeinden Büren SO und Lupsingen BL
Sehr geehrte Herren
Die Einwohnergemeindeversammlung in Büren hatte die Angelegenheit der Modellfluggruppe Büren erörtert. Diese Versammlung beschloss einstimmig, dass auf dem ganzen Gemeindebann in Büren SO das Modellfliegen verboten wird. Durch die vielen Reklamationen betr. Lärmeinwirkungen und der Gefährlichkeit für die Landbesitzer in der Nähe des Flugplatzes sahen wir uns veranlasst, diesen Beschluss zu fassen. Zudem hatte die Modellfluggruppe die vom Gemeinderat Büren beschlossenen Flugzeiten niemals eingehalten. Ebenso fehlen die hygienischen Einrichtungen. Die Möglichkeit eines Absturzes der Modelle ist wahrscheinlich.
Aus allen diesen Erwägungen heraus wurde der Beschluss eines Verbotes auf dem ganzen Gemeindebann Büren erlassen. Wir hoffen gerne, dass wir auch im Interesse der Gemeinde Lupsingen gehandelt haben. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. 5. 79 beschloss das betr. Verbot.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Für den Gemeinderat:
Der Ammann: Der Gemeindeschreiber:
10. Mai 1979
An den Präsidenten
der Modellfluggruppe
Büren
Herrn Gino Zugnoni
4055 Basel
Betr. Modellflugbetrieb in Büren
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Herren
Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Einwohnergemeinde-Versammlung am 4. Mai 1979 beschlossen hat, ein Verbot des Modellfliegens auf dem ganzen Gemeindebann Büren zu erlassen. Der Modellflugbetrieb kann nur noch bis zum 30. Juni 1979 toleriert werden. Wir bitten Sie, sich inzwischen um einen andern Flugplatz zu bemühen, welcher ausserhalb Büren ist. Wir sahen uns veranlasst durch die vielen Reklamationen betr. Lärm und Gefährlichkeit in der Nähe des Flugplatzes, diesen Beschluss zu fassen. Zudem hatten Sie nie die vom Gemeinderat vorgeschriebenen Flugzeiten eingehalten. Wir bitten Sie um gefl. Kenntnisnahme.
Hochachtungsvoll grüsst
Für den Gemeinderat:
Der Ammann: Der Gemeindeschreiber:
16. Mai 1979
An den
Gemeinderat Büren
4413 Büren / SO
Modellflugverbot im Gemeindebann Büren
Wir haben das Schreiben Ihrer Gemeinde in Sachen Modellflugverbot an die MG Büren und die Kopie des Briefes an das Luftamt erhalten.
Zu dem durch die Gemeinde Büren verhängten Modellflugverbot teilen wir Ihnen mit, dass wir dieses nicht akzeptieren.
Wie Ihnen zweifellos bekannt ist, sind wir mit unserem Hobby dem Eidgenössischen Luftfahrtgesetz unterstellt.
Zu den gegenüber uns erhobenen Vorwürfen nehmen wir wie folgt Stellung:
Lärmeinwirkung
Die Lärmimmissionen auf die Gemeinde Büren sind mit Sicherheit bedeutend kleiner als für die Gemeinde Lupsingen (dies wird ja auch in der Eingabe der Einwohner von Lupsingen an das Luftamt erwähnt).
Gefährlichkeit für Landbesitzer
Sollte es durch Clubmitglieder zu Auswüchsen gekommen sein, welche uns nicht bekannt geworden sind, so hätten wir eine entsprechende Orientierung gewünscht, um die Betreffenden zur Ordnung weisen und massregeln zu können (Notieren der Autonummer).
Flugzeiten
Vom Gemeinderat Büren wurden uns keinerlei Flugzeitbeschränkungen auferlegt (siehe unsere eigenen Massnahmen in dieser Beziehung in der Stellungnahme an das Luftamt auf die Eingabe von Lupsingen).
Hygienische Einrichtungen
Bis heute war bei uns kein solches Bedürfnis vorhanden. So viel uns bekannt ist, wurde bis anhin die Notdurft von unseren Mitgliedern weder auf dem eigenen noch auf dem angrenzenden Land verrichtet.
Absturzgefahr
Bis auf den heutigen Tag sind durch abstürzende Modelle keine Drittpersonen gefährdet worden. Die meisten Mitglieder sind doppelt gegen Haftpflicht versichert (Aero-Club und privat). Auch eigene Mitglieder unseres Clubs wurden beim Flugbetrieb keine verletzt.
Zu dem einstimmigen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung möchten wir doch erwähnen, dass die Versammlung durch ca. 100 von 370 in der Gemeinde Büren stimmberechtigte Personen besucht war. Bei der Abstimmung soll es ausserdem Gegenstimmen gegeben haben.
Bei uns besteht deshalb der Eindruck nach wie vor, dass es sich lediglich um eine bestimmte Personengruppe handelt, welche die MG Büren seit ihrem Bestehen aus unerfindlichen Gründen vertreiben möchte und ihre Antipathie uns gegenüber nicht los wird.
Nach unserer Meinung haben wir uns stets korrekt verhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen der Modellfluggruppe Büren:
8. Juni 1979
An den Präsidenten
der Modellfluggruppe
Büren
Herrn Gino Zugnoni
4055 Basel
Modellflugverbot im Gemeindebann Büren
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Herren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5. dies Ihr Schreiben vom 16. Mai 1979 zur Kenntnis genommen. Dasselbe bedarf einer Klarstellung. Es ging keine Beschwerde gegen das Verbot an den Regierungsrat des Kantons Solothurn ein, somit ist der Gemeindeversammlungsbeschluss vom 4. Mai 1979 rechtsgültig. Vom Gemeinderat Büren wurden die Flugzeiten mit Brief vom 12. Juli 1972 festgesetzt. Sie haben kein Recht dazu, eigene Flugzeiten festzulegen. Zudem hatte Paul Stürchler von diesem Brief ebenfalls Kenntnis erhalten. Wenn es Ihnen daran gelegen wäre, hätten Sie schon vor 8 Jahren Schalldämpfer in Ihre Modelle einbauen lassen. Es ist unglaublich, dass keine Notdurft innert 4 1/2 Stunden zu verrichten ist. Wir möchten daran erinnern, dass ein Landbesitzer im Jahre 1972 hätte tödlich getroffen werden können. Ein Modellflugzeug zerschellte ca. 2 Meter vom betreffenden Mann. Auch hier wieder eine erneute Lüge! Es spielt keine Rolle, wieviel Stimmberechtigte Büren aufweist. Der Gemeindeversammlungsbeschluss ist massgebend. Weshalb nennt sich Ihre Gruppe Modellfluggruppe Büren? Kein einziger Aktiver wohnt in Büren. Eine Antipathie einer bestimmten Gruppe konnte nicht festgestellt werden angesichts des einstimmigen Beschlusses! Unerfindliche Gründe waren es auch nicht. Wir möchten Ihre unkorrekte Haltung in Erinnerung rufen: Flugzeugabsturz, Jagd auf einen Bussard. Dieser prallte an die Windschutzscheibe eines Autos, Aufstellung eines Wohnwagens, Piste präparieren auf landw. nutzbarem Boden, Flugzeiten nie eingehalten! Darum jahrelange Korrespondenz mit Ihnen und den Behörden. Wir empfehlen Ihnen, sich in Breitenbach niederzulassen, wo auch ein spezieller Modellflugplatz existiert, der Gewähr bietet für eine saubere Lösung. Wir hoffen gerne, dass wir uns deutlich genug ausgedrückt haben.
Hochachtungsvoll grüsst
Für den Gemeinderat:
Der Ammann: Der Gemeindeschreiber:
Eidgenössisches Luftamt
Office fédéral de l'air
Ufficio aeronautico federale
Einschreiben
Modellfluggruppe Büren
z. H. Gino Zugnoni,
Obmann
Colmarerstr. 92
4055 Basel
Gemeinderat Lupsingen
4411 Lupsingen / BL
Gemeinderat Büren
4413 Büren / SO
26. Juni 1979
Modellflugbetrieb der Modellfluggruppe Büren
Sehr geehrte Herren
Wir beziehen uns auf unsern Brief vom 30. April 1979 und die Aufforderung zur Stellungnahme und Antragsstellung betreffend Modellflugbetrieb in Büren/SO.
Der Gemeinderat Büren teilte uns am 10. Mai mit, die Einwohnergemeindeversammlung habe ein Modellflugverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Büren beschlossen. Dies dränge sich wegen der Lärmeinwirkung und der Gefährlichkeit der Modellfliegerei auf. Der Gemeinderat bekräftigte mit Brief vom 8. Juni nochmals, dass insbesondere der Lärm, die Disziplinlosigkeit der Modellflieger und die Gefährlichkeit dieses Hobbys für Dritte keine andere Möglichkeit offen liessen.
Die Modellfluggruppe Büren machte in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 16. Mai darauf aufmerksam, dass sie sich freiwillig Flugbetriebsbeschränkungen auferlegt habe. Am Samstag dürfe mit Motormodellen nur von 0900 bis 1200 Uhr und 1330 bis 1800 Uhr, am Sonntag nur von 1530 bis 1800 Uhr geflogen werden. An hohen kirchlichen Feiertagen gelte ein Flugverbot. Motormodelle müssten überdies mit Schalldämpfern ausgerüstet sein.
In der Stellungnahme des Gemeinderates Lupsingen wurde auf das berechtigte Ruhebedürfnis der vom Modellfluglärm betroffenen Bevölkerung aufmerksam gemacht. Der Gemeinderat beantragt aber – falls das Modellflugverbot der Gemeinde Büren allenfalls ungültig wäre –, die Flugbetriebszeiten an Samstagen so festzulegen, wie es die Modellfluggruppe Büren schon jetzt handhabt, und an Sonntagen den Betrieb auf zwei Stunden, nämlich von 0900 bis 1100 Uhr, zu reduzieren. Bei wesentlich leisern Motoren könnten diese Beschränkungen in einem späteren Zeitpunkt gelockert oder sogar aufgehoben werden.
Gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG, SR 748.0) kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt besondere polizeiliche Massnahmen namentlich zur Wahrung der Flugsicherheit und zur Bekämpfung des Fluglärms beim Erteilen einer Bewilligung oder durch besondere Verfügung treffen.
Für den nun unumgänglich gewordenen Entscheid sind folgende Überlegungen von Bedeutung:
- Gewisse Anwohner des Modellfluggeländes werden durch den Modellfluglärm gestört und benötigen Schutz. Durch eine erhebliche Einschränkung der Betriebszeiten kann dieser Schutz in angemessenem Rahmen gewährt werden.
- Dem von der Einwohnergemeindeversammlung Büren erlassenen Modellflugverbot kann nach dem geltenden Recht keine Rechtswirkung zukommen. Zuständig für die Anordnung von Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge ist im Einzelfall, für ein bestimmtes Gelände, das Bundesamt für Zivilluftfahrt, gestützt auf Artikel 15 LFG.
- Die Modellfluggruppe Büren erzielt mit Schalldämpfern eine recht wirksame Lärmbekämpfung an der Quelle. Das Ergebnis ist aber nicht genügend, und berechtigte Umweltschutzanliegen der Bevölkerung erfordern eine Beschränkung der fliegerischen Aktivitäten, die weiter geht, als es die Modellfluggruppe Büren wünscht.
- Der Bau und Betrieb von Modellflugzeugen erscheint als sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Bei der Interessenabwägung verdient dieser Umstand Berücksichtigung; grosses Gewicht kommt ihm aber im Vergleich zu den Umweltschutzbelangen nicht zu.
Aus diesen Gründen wird
1. Modellluftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen auf dem Modellfluggelände in Büren/SO nur noch zu folgenden Zeiten betrieben werden:
Montag bis Samstag: 0900 bis 1200 Uhr;
1330 bis 1800 Uhr
Sonntag: 0930 bis 1130 Uhr
- 2. An Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, am Eidg. Bettag und an Weihnachten gilt ein generelles Flugverbot für alle Modellluftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
- 3. Alle Modellluftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein.
- 4. Beim Einsatz der Modellluftfahrzeuge ist dafür zu sorgen, dass nur unbebautes Gebiet überflogen wird und dass ein Abstand zu Personen und Häusern eingehalten wird, der eine Gefährdung und übermässige Lärmeinwirkung ausschliesst.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Eine allfällige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden nach Artikel 91 des Luftfahrtgesetzes mit Haft oder Busse bis Fr. 20000. – bestraft.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kopie z. K. an
Fluglärmkommission des Kantons Solothurn
Fluglärmkommission des Kantons Basel-Land
28. Juni 1979
Liebe Fliegerkameraden
Anbei sende ich Euch die Verfügung des Eidg. Luftamtes. Leider wurde uns, trotz unseren Anstrengungen, vom Luftamt eine wesentliche Einschränkung der Betriebszeit für Modelle mit Verbrennungsmotoren auferlegt.
Die Entscheidung ist definitiv und ab sofort rechtskräftig. Die Mitglieder der MG Büren sind verpflichtet, sich an diese Zeiten zu halten.
Sollte der Fluglärm oder die Flugdisziplin während den bewilligten Flugzeiten zu weiteren Klagen an das Luftamt Anlass geben, so müssen wir mit noch härteren Einschränkungen des Flugbetriebs rechnen (tel. Kommentar Dr. Kunz, Luftamt).
Ich hoffe, dass sich nun wirklich alle Motormodellflieger im klaren sind, welche Wichtigkeit das Luftamt dem Lärmbelästigungsproblem beimisst. Jeder Einzelne hat mit seiner Flugweise einen direkten Einfluss auf die Betriebserlaubnis und somit eine Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern der Modellfluggruppe.
Fragen und Vorschläge können am nächsten Clubhock vorgebracht werden. Ausweichmöglichkeiten für den Sonntagnachmittag wären z.B. eine gute elektrische Seglerwinde und der Elektroflug. Es gibt schon Elektroflugmodelle, die über die Kinderkrankheiten hinweg sind.
Ich wünsche allen eine schöne Ferienzeit
Mit freundlichen Grüssen
Der Obmann

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