Modellflugplätze – Raumplanung sei Dank
Ohne Raumplanung wäre Modellflug in vielen Regionen nicht möglich. Das noch nie dagewesene Wachstum und der damit verbundenen Bauboom würde die freien Räume rund um die Agglomerationen auffressen – rascher, als wir uns das vorstellen können. Die Raumplanung will diese gewaltigen Entwicklungen in sinnvolle Bahnen lenken. Das ermöglicht uns, Modellflug auch in einer vernünftigen Distanz zum Wohnort ausüben zu können, statt durch die halbe Schweiz zu karren, was insbesondere für die Juniorenförderung von eminenter Wichtigkeit ist.
Dies ist der Titel einer Broschüre des Zürcher Kantonalverbands für Sport (ZKS). Der klare und ehrliche Appell an Öffentlichkeit und Behörden wäre ohne Zweifel besser, als das im Modellflug leider verbreitete Kuscheln, um keine schlafenden Hunde zu wecken. «Angst macht dumm», schrieb einmal die bekannte Psychologin Anna Freud. Dass z. B. Fussball politisch eine sehr viel mächtigere Stellung als der Modellflug einnimmt, wissen wir. Das heisst aber nicht, dass sich der Modellflug als zweitklassige Sportart1) hintenanstellt. Grad das Raumplanungsgesetz (RPG) kann hier eine Art Schiedsrichterrolle übernehmen. Wer mit dem Gedanken spielt, Gesetze seien eh nicht für alle gleich, hat schon verloren.
Die Forschungsarbeit am Institut für Raumentwicklung der Hochschule für Technik Rapperswil ist nach mehreren Jahren abgeschlossen. Professor

Andreas Schneider und der wissenschaftliche Mitarbeiter Martin Schlatter haben die ganzen Grundlagen sowie die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligungsfähigkeit von Modellflugplätzen erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit fünf Modellflugvereinen der Region NOS wurden diese Arbeiten in der Praxis überprüft. Georg Staub und ich selber fungierten als Begleitgruppe. Der gesamte Forschungsbericht kann auf der Website des Instituts für Raumentwicklung eingesehen werden:

Modellflugsport brauch Raum.

Ob dieser Junior auch in Zukunft Modellflug ausüben kann, bestimmen nicht Zögerer, sondern Macher.
«Anleitung zur Aufbereitung eines Baugesuchs für einen Modellflugplatz»
kann als Broschüre beim AeCS2) kostenlos bezogen werden. SMV und Regionalpräsidenten erhielten sie per Post. Vereinen, die sich mit der Erschliessung oder Bewilligung eines Flugplatzes befassen, soll das Heft als praktische Unterstützung zur Verfügung stehen. Die Broschüre dient ganz besonders auch Bau- und Planungsämtern. Hier die einzelnen Kapitel:
- Ziel und Zweck dieser Anleitung
- Beschrieb der Anlage Modellflugplatz
- Rechtliche Grundlagen
- Anleitung mit schrittweisem Vorgehen zur Aufbereitung eines Baugesuchs für einen Modellflugplatz
- Fazit
Der schweizerische Modellflugsport braucht Vorwärtsbewegung. Dazu gehört unter

auch, dass die Anlage «Modellflugplatz» von einem anerkannten Hochschulinstitut beschrieben wird. Dies hat uns leider bisher gefehlt. Sowohl in der Bevölkerung als auch bei Behörden herrschen teilweise groteske Vorstellungen. Beim Wort «Modellflugplatz» sehen viele riesige Veränderungen in der Landschaft und enorme Einflüsse auf die Umwelt auf sich zukommen. Wer will es ihnen verübeln? Woher wollen z.B. Gemeinderäte wissen, dass ein Stück Wiese, einen Geräteschopf, eine Zufahrt sowie ein paar Abstellplätze für Autos die Bedürfnisse der allermeisten Vereine abdecken?
Jeder Verein muss selber wissen, ob er den sehr grossen Aufwand eines Bewilligungsverfahrens für seinen Flugplatz auf sich nehmen will. Dazu gehört auch eine möglichst realistische Abschätzung der Chancen. Hier lohnt sich der Beizug einer Fachperson der Raumplanung; denn z.B. die Nähe zu Schutzgebieten heisst nicht in jedem Fall «Nein». Wichtig ist, dass Vereine, die für ihr Gelände wenig Zukunft sehen, rechtzeitig nach Alternativen Ausschau halten. Da sie nach wie vor ihren angestammten Platz benützen, können sie aus einer stärkeren Position heraus agieren. Wenn der alte Platz verloren ist, wird es sehr viel schwieriger, (unter Druck) einen neuen zu finden. Eine vorbildliche Lösung hat ein NOS-Ver- ein gefunden, indem er sich ein provisorisches Gelände vertraglich sichern konnte, während gleichzeitig das Bewilligungsverfahren für einen hoffentlich definitiven Platz läuft.
Ich bin sehr froh, dass diese Arbeiten abgeschlossen werden durften, und danke für die grosse Unterstützung und die Geduld der verschiedenen Verbandsleitungen.
- Den beiden Autoren Prof. Schneider und Martin Schlatter
- Aero Club der Schweiz (AeCS)
- Schweizerischer Modellflugverband (SMV)
- Modellflug Region NOS
- Stiftung Modellflugsport MFS
- Fünf NOS-Modellflugvereinen
Ich bin überzeugt, dass uns mit dieser Arbeit eines anerkannten Hochschulinstitutes bei Behörden der Städte und Gemeinden sowie bei Bund und Kantonen viel Respekt zukommt und damit einer längst notwendigen Versachlichung dienen wird.
Emil Giezendanner
Im Rahmen von Gesprächen mit Modellflugkollegen höre ich immer wieder, dass die Meinung besteht, Modellflugplätze müssten für eine Baubewilligung ein- oder umgezont werden. Die meisten Modellflugplätze befinden sich in der Landwirtschaftszone. Für eine Baubewilligung ist keine Zonenänderung nötig. Das wäre heute praktisch auch nicht machbar.
Frage: Wer erklärt unseren Behörden, dass ein Rasen-Sportplatz einen Geräteschopf oder Kasten für Rasenmäher und weitere Utensilien für den Unterhalt benötigt? Wäre ja eigentlich logisch!
1) Der Autor hat eine etwas weitere Vorstellung von «Sport» und beschränkt sich nicht auf das Wettbewerbsfliegen
2) Bestelladresse:
https://www.aeroclub.ch/raumplanerische-anforderungen-an-modellflugplaetze/

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