Über MFS den Beruf gefunden – eine Würdigung Peter Krüger pensioniert
Per 31. Mai liess sich Peter Krüger nach über 30 Jahren Tätigkeit im BAZL vorzeitig pensionieren. Der Jurist Peter Krüger leitete von 1992 bis 2001 den Rechtsdienst des Amtes sowie von 2002 bis 2004 das Kompetenzzentrum Recht.
Da läutet eines Tages das Telefon. Ein Peter Krüger von Wallisellen meldet sich. Er sei Jura-Student und stehe vor dem Abschluss. Seine Idee sei, eine Lizenziatsarbeit zum Thema «Modellflug» zu schreiben. Das überzeugt mich und wir treffen uns in Kloten zum ersten Gespräch. Seine gut überlegten und klaren Aussagen gefallen mir ebenso wie sein Sachverständnis sowohl im Modellflug als auch in der Luftfahrtgesetzgebung (seriöse Recherchen waren damals ohne das www wesentlich aufwendiger). Bald stellen sich Zweifel ein, ob das Thema genug hergeben würde. Kurze Zeit später meldet er sich nochmals telefonisch und teilt mit, dass sich unsere Bedenken bewahrheiten. Wir werden uns bald einmal einig, dass er für Modell Flugsport eine Serie «Rechtsgrundlagen des Modellflugs» verfassen würde, was mich natürlich riesig freut. Der erste Bericht er-
scheint in der Ausgabe 6-1980 (das ist übrigens die Jubiläumsausgabe zum 10. Jahrgang MFS). In seiner Einführung schreibt er, dass die Rechtsfragen rund um den Modellflug «im Zusammenhang mit der gesamten Luftfahrtgesetzgebung – in welcher der Modellflug eingefügt ist – gesehen werden müssen.» Diese Aussage muss aus heutiger Sicht als Ausdruck eines höchst phänomenalen Weitblicks beurteilt werden. Gerade rund um die Flughäfen bewahrheitet sich dies mehr als dreissig Jahre später auf geradezu dramatische Weise und könnte sich im Zuge der GPS-Anflüge weiter verschärfen. (Leider hat diese Sicht für luftfahrtpolitische Zusammenhänge in seiner Modellfluggruppe Niederhasli kein Gehör gefunden – die Gruppe ist später aus dem AeCS ausgetreten – Weitblick ist nicht allen gegeben.) Schwerpunktmässig setzt sich Peter in dieser Ausgabe mit der «Verordnung über bestimmte Fluggeräte und Flugkörper» vom 6. September 1976 auseinander. In der Ausgabe 2-1981 folgt der zweite Teil, in dem er hauptsächlich über Zuständigkeit, Behörden bis hin zu den Verbänden informiert. Der Titel seiner dritten Folge (MFS 4-1981) heisst «Flugmodell: Luftfahrzeug oder Spielzeug?».
Der Jurist Peter Krüger leitete von 1992 bis 2001 den Rechtsdienst des Amtes sowie von 2002 bis 2004 das Kompetenzzentrum Recht. Seit 2005 ist er als Beauftragter der Amtsleitung für Sonderaufgaben im Direktionsstab tätig. Er beschäftigte sich in all den Jahren nicht nur mit rechtlichen Fragestellungen technischer Spezialgebiete der Luftfahrt wie dem Hängegleiterwesen, dem Modellflug sowie den Ultra- und Ecolight-Luftfahrzeugen. Letztere interessierten ihn ebenso stark. Zudem war Peter Krüger Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter des Amtes. Die Amtsleitung dankt Peter Krüger herzlich für sein langjähriges Engagement im BAZL und wünscht ihm und seiner Familie alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.
CHH

Sehr ausführlich werden die verschiedenen Luftraumbenutzer definiert sowie die verschiedenen Auffassungen der internationalen Luftfahrtorganisationen und Behörden dazu.
Nach Abschluss seines Studiums bewirbt sich Peter Krüger beim Luftamt (heute Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Seine sehr fundierten Ausführungen in unserer Zeitschrift sollen ihm u.a. dabei Wege ebnen. Da er sich aufgrund seiner sehr vertieften Recherchen auch über internationale Entwicklungen im Modellflugrecht profunde Kenntnisse erworben hat, wird ihm innerhalb des Amtes rasch dieses Dossier anvertraut, was sich in der Folge für uns Modellflieger als positive Entwicklung herausstellen sollte. Bereits in den Neunzigerjahren arbeitet Peter Krüger an der Revision der Verordnung (VLK). Als Delegierter der damaligen Modellflugkommission des AeCS (Leiter Werner Koelliker) werde ich von Anfang an in seine Arbeiten einbezogen. Ich bin noch heute
dankbar, dass bei uns (wenigstens in diesem Bereich) deutsche Verhältnisse – und später europäische – in der Verordnung nicht übernommen werden. Peter Krüger versteht die Funktion als Leiter eines behördlichen Rechtsdienstes beispiehaft, indem er auch den schwächeren Luftraumbenutzern (Hängegleiter, Modellflieger) einen gewissen Schutz bietet (ich habe zur Genüge dargelegt, dass es Kräfte gibt, die am liebsten den Modellflug verbieten würden). Es wäre schön, wenn in anderen Bereichen und Ämtern dieses vornehme und demokratische Verständnis, das die «Kleinen» vor dem Aufgefressenwerden schützt, übernommen würde. Lieber Peter, für mich bist du kein «Beamter», sondern ein hoch kompetenter und flugbegeisterter Jurist, Modellflieger und Technikfreak. Vielen Dank für all das, was du für uns Modellflieger geleistet hast. Ich wünsche dir und deiner Familie in deinem neuen Lebensabschnitt alles Gute und weiterhin viel Freude an deinem schönen Hobby. ■
Emil Ch. Giezendanner
**...lebe Dein Hobby!**

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