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Leserbrief

von Roland Moser
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In meinem Leserbrief, welcher im MFS 3/2021 veröffentlicht wurde, habe ich vergessen zu schreiben, dass er sich auf den Artikel «EU-Drohnenregelung – ein Anschlag gegen die Modellflieger» im MFS 2/2021 bezieht.

Dann habe ich mir noch überlegt, wie man die Sache kategorisieren könnte. Mein Vorschlag sieht so aus:


Unterteilung unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aircraft)


1. Drohnen (Drones)

Ganz oder teilweise autonom handelnde und nicht mit Sichtkontakt ferngesteuerte (remote controlled) oder frei fliegende Luftfahrzeuge (Aircraft).


1.1

Z.B. Flächenflugzeuge, Heli- und Multi-Kopter, Luftschiffe, Ballone, Raketen, Fallschirme, Gleitschirme und Deltas usw.


1.2

Freiflugdrohnen wie z.B. Wetterballons oder Wetterraketen, welche dafür gebaut sind, die Sichtweite zu verlassen.


2. Modell-Luftfahrzeuge (Model Aircraft)

Mit Sichtkontakt ferngesteuerte (remote controlled) oder innerhalb der Sichtweite frei fliegende Luftfahrzeuge (Aircraft). Leichter als 25 kg, ausgenommen mit Ausnahmegenehmigung, wie bisher.


2.1

Z.B. Flächenflugzeuge, Heli- und Multi-Kopter, Luftschiffe, Ballone, Raketen, Fallschirme, Gleitschirme und Deltas usw.


2.2

Freiflug-Modell-Luftfahrzeuge, welche in Sichtkontakt bleiben sollten.


Bei den Koptern geht es mit den Bezeichnungen nicht ganz 100% korrekt auf, weil «Heli» irgendetwas wie «schrauben» oder «winden» und «Kopter» «Flügel» bedeutet. Deshalb

schlage ich vor, die bisherigen Bezeichnungen Helikopter (Hubschrauber) und Multi-Kopter zu verwenden, und nicht Mono-Kopter und Multi-Kopter. ■

28.6.2021

Roland Moser
Saalbaustrasse 4
5734 Reinach AG



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