Titelstory

Auch unter den Wolken ist die Freiheit nicht grenzenlos

von Emil Ch. Giezendanner
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Verfahren für eine Betriebsbewilligung von Flugmodellen über 30 kg


Regulationen und Gesetze in der Luftfahrt sind für uns Modellflieger nicht immer einfach nachvollziehbar. An dieser Stelle wollen wir uns aber positiv mit einer bemerkenswert vorbildlichen Regelung und deren Umsetzung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL befassen.


Grosse und schwere Modellflugzeuge im Kommen

Die Tendenz, grössere Flugmodelle zu bauen und zu fliegen – ganz besonders im Semi-Scale-Bereich – hat in den letzten Jahren auch bei uns laufend zugenommen. Hiess es früher im Land der unbegrenzten Möglichkeiten «Big is beautiful», so weiss man bei uns, dass grosse Modelle attraktiv für Zuschauer sind und eine ganz besondere Herausforderung für Erbauer und Piloten. Technisch interessierte Modellflieger stossen in neue Dimensionen vor, von denen vor einigen Jahren kaum jemand zu träumen wagte.


Modellflugzeuge über 30 kg

Modellflugzeuge – oder in der Amtssprache «Modellluftfahrzeuge» mit einem Gewicht von mehr als 30 kg benötigen eine Bewilligung des BAZL (siehe Kasten 1). Dieses legt die Zulassungsanforderungen und Betriebsbedingungen fest. Angesichts eines solchen Modells wird jedermann sofort verstehen, weshalb hier ganz besondere Vorschriften gelten müssen. Es handelt sich um Fluggeräte, die manntragenden Flugzeugen oft näher kommen als «klassischen» Flugmodellen. Gefordert ist grösste Seriosität und Zuverlässigkeit. Die ganze Struktur des Grossmodells sowie die Technik mit all den verschiedenen Systemen müssen deshalb einer eingehenden Überprüfung standhalten.


Faires Verfahren des BAZL

Das BAZL hat über viele Jahre konsequent ein intelligentes und praxisorientiertes «Swiss-System» zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für Flugmodelle von 30 bis 150 kg entwickelt. Der ganze bürokratische und technische Aufwand hält sich – im Vergleich zu Ländern der Europäischen Gemeinschaft – in Grenzen. Wer sich in die verschiedenen einschlägigen Dokumente des BAZL vertieft, wird bald einmal feststellen, dass das ganze Verfahren nicht durch eine Verhinderungsstrategie geleitet ist, sondern für den Modellflieger eine echte Hilfe und fachliche Unterstützung darstellt. Bis jetzt sind in der Schweiz rund 80 Modelle durch das BAZL zugelassen.


Anerkannt im Ausland

Mit Österreich und Deutschland besteht eine gegenseitige Anerkennung der Betriebsbewilligungen. Die meisten Schweizer Besitzer von Grossmodellen schliessen ihre Haftpflichtversicherungen beim Deutschen Modellflugverband ab (https://www.dmfv.aero/versicherung/). Da gemäss Gesetz unser BAZL Modelle erst ab 30 kg prüfen darf, in Deutschland aber Modelle bereits ab 25 kg eine Bewilligung benötigen, rechnet sich eventuell, je nach Modell, eine entsprechende Zuladung. Eine vorgängige Abklärung bei den Fachleuten des BAZL lohnt sich in jedem Fall. Ausländische Bewilligungen können auf Gesuch durch das BAZL validiert werden.



Es begann mit Jeremias Gotthelf

Ein kühl-grauer Morgen in Aetigkofen – ein Dorf im Solothurner Mittelland – auf der Suche nach dem Ort, wo zwei Modellflieger ihre grossen Jets durch die zuständigen Inspektoren des BAZL prüfen lassen wollen. Gefunden! Freundlich winkte uns Reto Senn in den Parkplatz ein und erwähnte gleich bei der Begrüssung, dass in dieser schönen Ortschaft mit ihren typischen Bauernhäusern Szenen des Films «Uli der Pächter» von Jeremias Gotthelf gedreht worden seien. Meine damit verbundene Ehrfurcht steigerte sich beim Eintritt in die Schreinerei Stuber zur grossen Bewunderung: Da stehen sie, die beiden gewaltigen und wunderschönen L-39 Albatros. Wow!


Formationsflug in der Schreinerei gestartet

Die beiden erfahrenen Jet-Piloten Maik Stuber und Daniel Affolter haben sich im Formationsflug mit ihren Regenbogen Hunters einen Namen im In- und Ausland gemacht. Sie nennen sich denn auch «Swiss Formation Team» und sind Mitglied bei der MG Gäu in Oberbuchsitern.


Kasten 1:
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1vom 24. November 1994 (Stand am 12. Oktober 2017)
6. Abschnitt: Unbemannte Luftfahrzeuge über 30 kg Gewicht
Art. 14 Kategorien
1Unbemannte Luftfahrzeuge, namentlich Drachen, Drachenfallschirme, Fesselballone, Freiballone und Modellluftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 30 kg dürfen nur mit Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Das BAZL legt die Zulassungsanforderungen und die Betriebsbedingungen im Einzelfall fest.
2Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen.


Modell-Daten

L-39 Albatros: Breitling Lackierung Nr. 1 und Nr. 2 Formation

  • Hersteller: Thomahawk Design Aviation, Voll GFK CFK
  • Sender: Jeti DC 24
  • Empfänger: 2 × 2,4 GHz EX, 1 × 900 MHz EX
  • Akku-System: Power-Box-System
  • Spannweite: 3,5 m
  • Rumpflänge: 4,5 m
  • Gewicht: 80 kg
  • Triebwerk: Jet Cat 550 PRO GL
  • Fahrwerk: Bremsen elektrisch


Genaues Hinschauen und Fragen

Da beim BAZL ab diesem Sommer bei den Inspektoren eine Ablösung vorgesehen ist – der langjährige Inspektor Reto Senn wird infolge Pensionierung sein Amt an Roman Moser weitergeben – waren diesmal zur Einarbeitung des Nachfolgers grad zwei Inspektoren vor Ort. Der laufende Erfahrungsaustausch zwischen den beiden war für alle Anwesenden eine wahre Fundgrube. Die Kontrollen sämtlicher Systeme, von der Treibstoffzufuhr über die Stromversorgung bis zu Schubrohr, Fahrwerk, Ruderanlenkungen usw. wurden akribisch durchgeführt und oft mit Fragen an die Piloten ergänzt. Da sich die grossen Flugzeuge in der Schreinerei nicht beliebig drehen und wenden liessen, mussten die Inspektoren wörtlich unten durch, was ihnen die Morgengymnastik erspart haben dürfte.


Kasten 2:

8.7.2 Drähte und Leitungen

Die elektrischen Leitungen müssen aus flexiblen Leitungen bestehen und in geeigneter Weise verlegt und befestigt werden.

Die maximale Belastbarkeit der Leitungen darf nicht überschritten werden.

Berechnung des Kabelquerschnitts:

A = \frac{I \cdot \rho \cdot 2 \cdot L}{U_V}

A=Kabelquerschnitt
I=Maximale Stromstärke in Ampère
ρ=Spezifischer Widerstand von Kupfer 0,0172 Ω ⋅ mm2/m
2 ⋅ L=Benötigte Kabellänge in Meter (zweiadrig – hin und zurück)
U_V=Angenommener zulässiger Spannungsverlust, z.B. 0,5 V (zulässig zwischen 3% bis 5%, Angabe in Volt).

Hält der Flügel – oder hält er nicht?

Sozusagen die Urfrage jedes Modellbauers betrifft die Festigkeit des Flügels. Allerdings würde sich der Worst Case bei einem leichten Rippen-Folien-Flügel und einem schnellen, schweren Jet wohl ungleich auswirken. Ganz besonders bei grossen und schweren Maschinen will man nichts dem Zufall überlassen und mit Belastungsversuchen die Festigkeit überprüfen. In der Wegleitung wird festgehalten, wie die Festigkeit ja nach Einsatz des Modells berechnet wird.

Für die Berechnung der Festigkeit gelten folgende Einsatzkategorien:

Normal (kein Kunstflug erlaubt)+ 3,0 g
Kunstflug eingeschränkt+ 6,0 g
Kunstflug uneingeschränkt+ 8,0 g

Die ganzen Berechnungen, denen die Belastungsversuche zugrunde gelegt sind, werden in der Wegleitung klar beschrieben. Modelle von Herstellern mit entsprechenden Qualitätssicherungssystemen und genau berechneten Nachweisen können von den Belastungstests befreit werden. Bei unseren beiden L-39 mussten Sandsäcke mit einem Gewicht von 464 kg aufgebracht werden (siehe Skizze). Ganz ohne Anspannung ging das an den beiden verantwortlichen Cracks nicht vorbei. Die Flügel gaben rund 40 mm nach und bewegten sich nach dem Entfernen des Ballasts – wie es sein muss – wieder in die ursprüngliche Position zurück.


Gut dokumentiert verbessert die Chance einer Bewilligung

Der Gesuchsteller hat einiges an Vorleistung zu erbringen, indem er sein Flugzeug und die ganzen «Innereien» ausführlich dokumentieren muss. Das dafür durch das BAZL vorbereitete sehr detaillierte Gesuchformular ist als Hilfe für ein strukturiertes Vorgehen zu betrachten. Die zugehörigen Anhänge wie z.B. Gewichtsberechnung, Ausrüstungsliste oder Einbauübersicht schaffen Ordnung in einem doch recht komplexen Ablauf und können dem Piloten als zusätzlich als Checkliste dienen.


Kasten 3:

Umfang der Nachweise (Einfliegen)

Für die Nachweise müssen alle Flugzustände, die für die Zulassung gewünscht werden, erflogen oder am Boden getestet werden. Dies betrifft beispielsweise Luftbremsen, Bremschirm, Flügelklappen, Vorflügel, abwerfbaren Ballast oder Schleppflug. Die Stellung von aerodynamisch wirkenden Einrichtungen wie Klappen, Vorflügeln, Sturzflugbremsen etc. ist während den Flugversuchen anzugeben.

Die Nachweise erfolgen gemäss einem vom BAZL definierten Einflugprogramm.

Dieses Programm wird dem Antragsteller nach der technischen Prüfung des Modells vom BAZL zugestellt. Vor Abschluss dieser Flugversuche darf nicht an öffentlichen Flugveranstaltungen teilgenommen werden.

Um sich mit dem Modellluftfahrzeug vertraut zu machen und um das Einflugprogramm abzuschliessen, sind mindestens zehn Flüge durchzuführen. Das abgeschlossene Einflugprogramm ist mit einer Kopie vom Flugbuch für Modellluftfahrzeuge an das BAZL einzureichen.



Ein Bravo der Wegleitung

Die «Wegleitung zum Bau eines Flächenflugmodells mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 30 kg bis einschliesslich 150 kg» kann nur empfohlen werden. Das 13 Seiten umfassende Dokument beinhaltet sehr viel wertvolle und lehrreiche Details wie zum Beispiel die Berechnung des Kabelquerschnitts (siehe Kasten 2) oder das Beispiel der Berechnung eines Belastungsversuchs. Der Gesuchsteller ist mit dieser Wegleitung in der Lage, sich über den gesamten Umfang der zu erarbeitenden Nachweise ins Bild zu setzen. Dies ist für jeden Grossmodellerstling gerade in der Phase überbordender Begeisterung ein wichtiger Schritt zur realistischen Einschätzung.


Auch grosse Modellflugzeuge sind zum Fliegen da

In der Wegleitung ist dazu festgehalten, welche Nachweise für die Zulassung erflogen oder am Boden getestet werden sollen (siehe Kasten 3). Dazu ist eine ausführliche zweiseitige Checklist vorhanden, wobei jeder Punkt durch den Piloten einzeln visiert werden muss. Abschliessend bestätigt der Pilot unterschriftlich, dass er das Einflugprogramm ordnungsgemäss durchgeführt hat.


...und, wie geht's weiter?

Wer fliegt, kontrolliert laufend sein Flugzeug und nimmt regelmässig die Wartungsarbeiten vor. Die Wegleitung empfiehlt dazu, dass die gute Zugänglichkeit zu allen Komponenten und Einbauten sichergestellt werden soll. Zusätzlich besteht eine Checklist für die Jahreskontrollen, in welcher wiederum alle verlangten Punkte einzeln zu visieren sind. Eine Verlängerung der Betriebsbewilligung für weitere zwei Jahre kann auf ein rechtzeitiges Gesuch hin erreicht werden.


Dank und zwei Wünsche zum Schluss

Zuerst ganz herzlichen Dank an die beiden Inspektoren des BAZL für ihre grosse Offenheit und natürlich für ihre prima Arbeit und das Engagement zugunsten des Modellflugs. Ich wünsche erstens, dass unser Bundesamt auch in Zukunft einen unbürokratischen und verhältnismässigen Umgang mit uns Modellfliegerinnen und Modellfliegern pflegen kann. Und vielen Dank unseren zwei Jet-Piloten Maik Stuber und Daniel Affolter. Sie haben es geduldig ertragen, dass wir unsere Nasen in ihre tollen Modelle stecken durften. Mein zweiter Wunsch lautet viel Glück und Befriedigung mit ihrem anspruchsvollen Projekt und viele schöne Flüge.


Wie gehe ich vor?

Auf der BAZL-Website kann das Antragsformular unter DOKUMENTE direkt herunter geladen werden:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/bewilligungen-fuer-flugmodelle.html

Die Kosten für eine Bewilligung setzen sich so zusammen (in CHF):

Bewilligung Fixkosten:90.–
Reisekostenanteil:100.–
Pro Stunde:180.–

Je nach Vorbereitungsgrad kostet die Abnahme zwischen 550.– und 730.– Franken (Erfahrungswert).




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