Wie sinnvolle Vorschriften absurd werden
Liebe Leserin, lieber Leser
Wer kennt sie nicht, die an und für sich gut gemeinten Vorschriften, wenn sie in bestimmten Situationen so ziemlich sinnlos erscheinen – besonders dann, wenn wir glauben, unseren gesunden Menschverstand bemüht zu haben. Auch in unserem Hobby begegnen wir solchen Vorschriften zuhauf. Da wurde zum Beispiel ein Modellflugplatz mit vorgeschriebener maximaler Flughöhe von weniger als hundert Metern seit den Gebrüdern Wright noch nie von einem Flugzeug überflogen, oder an F3P-Wettbewerben Modelle gewogen, da das Reglement eine Gewichtsbegrenzung von 300 g (!) vorsieht. Nur der (Hirn-) Leerer war schwerer! Ich habe schon gesehen, wie an einem F3A-Wettbewerb direkt neben der Autobahn akribisch Geräuschmessungen vorgenommen wurden – vermutlich hatten die Juryleute ihre Hörgeräte ausgeschaltet. Auch hier gilt immer der Buchstabe vor Verstand und Mut zu situationsgerechten Entscheiden. Es muss ein ganz besonderes Vergnügen sein, vor FAI-Weltmeisterschaften mit einem Riesenaufwand tage- und nächtelang die Modelle zu vermessen, bis hin zur interessanten Flächenbestimmung eines elliptischen Flügels, obwohl in den FAI-Reglementen solches schon längstens zugunsten stichprobeweiser Kontrollen während der Wettkämpfe aufgehoben wurde – was in jedem Fall realistischer ist und die nationalen Verbände in die Pflicht nimmt, mit regelkonformen Modellen an den Start zu gehen.
Wenn aufgrund von konkreten Vorfällen unmittelbar Regeln und Gesetze erlassen werden, geht dies immer mit unserem Bestreben nach Sicherheit einher und um Angst, etwas falsch zu machen. Eine Organisation möchte keine Verantwortung übernehmen und spielt den Ball der nächsten – meistens oberen Instanz – zu. Dabei wird ausgeblendet, dass kein Kollektiv Fehler oder Gesetzes- und Regelverstösse von Einzelnen verhindern kann. Sollte eine Organisation bis hin zum mächtigen Verband im Rahmen von Verhandlungen z. B. mit einer Aufsichtsbehörde vorgeben, dass ihre Mitglieder mit ihren Modellen nie einem Helikopter nahe kommen, diese oder jene Höhenbeschränkungen nie verletzen würden oder mit Videobrille nie weiter weg fliegen, als das Modell von blossem Auge noch sichtbar bliebe, dann wäre dies absurd, wenn nicht gelogen. Letztlich können und müssen wir allein an die Eigenverantwortung unserer Mitglieder appellieren: Verhalten wir uns auf dem Flugplatz immer so, dass wir das Betriebsreglement nicht in grober Weise verletzen oder gar behördliches Eingreifen bis hin zu Flugplatzschliessung zu befürchten haben. Unsere Verbände müssen aber auch Rückgrat beweisen. Nicht immer liegt der Fehler bei uns Modellfliegern und nicht immer versprechen die hierarchischen Stufenleitern in Beruf, Behörden und Vereinen mit zunehmender «Höhe» professionelleres Verhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Emil Ch. Giezendanner
Die auf dieser Seite durch den Redaktor – sowie andere Autoren dieses Heftes – zum Ausdruck gebrachten Meinungen decken sich nicht zwingend mit der Verbandsmeinung des SMV. Offizielle Verbandsmitteilungen findet der Leser in der Rubrik «SMV».

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